Garantie

Wir übernehmen grundsätzlich nur Aufträge an wenn wir davon überzeugt sind, dass wir sie auch zu ihrer vollsten Zufriedenheit erfüllen können.

Wir lehnen Aufträge grundsätzlich ab wenn 
– wir der Meinung sind, dass sie aus technischer oder rechtlicher Sicht, undurchführbar sind
– der Preis nicht der aktuellen Marktsituation entspricht
– der Verdacht auf verdeckte Mängel besteht
– der Kaufpreis nur teilweise im Kaufvertrag aufscheinen soll
– der Kaufvertrag nicht über einen in Österreich eingetragenen Treuhänder mit Eintragung in das Treuhandbuch, erfolgen soll.

Sollten nach Beauftragung unerwartete Bedingungen eintreten oder sich die Marktsituation kurzfristig ändern sodass wir unseren Auftrag nicht, wie bei Mandatserteilung vereinbart, zur ihrer vollsten Zufriedenheit erfüllen werden können, so legen wir das Mandat sofort zurück und überlassen ihnen die weitere Vorgangsweise bei der Verwertung ihrer Liegenschaft.