Service Plus
Renovierung vor Verkauf ist nicht immer die beste Lösung.
Fragen sie uns bevor sie das Risiko einer Renovierung eingehen wollen. Sehr oft ist sie nicht notwendig.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass eine Renovierung vor Verkauf nicht immer den Effekt erzielt, den sich Verkäufer erwarten. Sie glauben daran, dass die Immobilie durch die Renovierung viel mehr Wert sein wird. Doch sehr oft wurden dann mit großer Mühe nur die Renovierungskosten und kein Mehrerlös durch die Renovierung, beim Verkauf erzielt. Nachteile für den Verkäufer: Finanzierung der Renovierung, eventuelle Gewährleistung und mitunter längere Verkaufszeit. Nachteile für den Käufer: Er muss die bereits durchgeführten Umbauten so akzeptieren und bezahlen, obwohl er sie vielleicht anders gestalten hätte wollen.
Räumung des Objekts vor Verkauf.
Fragen sie uns bevor sie das Objekt auf ihre Kosten räumen lassen wollen. Sehr oft ist dies nicht notwendig.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Räumungen gerade für ältere Verkäufer und Erben eine große Belastung sind. Sehr oft haben wir gesehen, dass alte Möbel und Einrichtungsgegenstände, auch wenn sie wertlos sind, einen gewissen Charme bei der Besichtigung erzeugen. Auf der anderen Seite waren Käufer sehr angetan oder auch dankbar, wenn sie noch Gegenstände und Möbel zur Immobilie geschenkt bekamen. Nachteile für die Räumung vor Verkauf auf die man sehr oft vergisst: Bei einer stark befahrenen Straße wird das Objekt durch die fehlenden Möbel gefühlt viel lauter, weil die fehlenden Möbel, Teppiche, Vorhänge und Ähnliches den Schall jetzt nicht mehr „verschlucken“. Auch werden die Wände durch das Entfernen der Möbel und Bilder oft sehr unattraktiv.
Entwicklung, Teilung und Parifizierung.
Um bei der Verwertung einer Liegenschaft höhere Erlöse zu erzielen, ist es manchmal sinnvoll über eine Entwicklung der Immobilie nachzudenken. Egal ob Studien, Einreichpläne, Bauansuchen, Teilungen oder Parifizierungen und Rechtsberatung – wir helfen ihnen gerne dabei. Wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist diese Entwicklung vorzufinanzieren, sind unsere langjährigen Partner mitunter auch entgegenkommenderweise bereit, ihre Leistungen erst ab Verwertung der Liegenschaft in Rechnung zu stellen.
Ablesung der Energiezähler und Endabrechnung:
Anläßlich der Objektübergabe nehmen wir die Ablesung sämtlicher Zähler vor und fordern die Endabrechnungen bei den entsprechenden Energielieferanten für unsere Kunden an.